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Kein Turbo mit der TA Lärm
Erschienen in: Immobilien Zeitung | Ausgabe 34/2026 vom 20. August 2026 | Lizenz 01544-LLmBOL
Turbo weckt zwei Erwartungen: schnelleres Bauen und schnellere Genehmigungsprozesse. Das Verfahren löst selbst im Bestfall nur eine davon ein. Beschleunigt wird nicht das Bauen, sondern das Planungs- und Genehmigungsverfahren. Außerdem greift die versprochene Vereinfachung vor allem für Fälle, die ohnehin einfach sind.
Dabei steckt im Bauturbo durchaus Gutes. Wendet eine Kommune ihn an, lassen sich Nachbarschutz, Umweltbelange und Erschließung schneller klären, als es auf regulärem Weg möglich wäre. Man könnte in diesem Zusammenhang von einem „Bebauungsplanverfahren light“ sprechen. Zahlreiche Städte nutzen dies bestmöglich. Stuttgart verzichtet hier in der Regel sogar auf die Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein mutiger Schritt, der einen echten Hebel darstellen kann.
Hier zeigt sich jedoch bereits die Grenze. Die materiellen Anforderungen verschwinden nicht, nur weil das Verfahren schneller wird. Immissionsschutz, Artenschutz, Nachbarschutz und die kommunale Planungshoheit bleiben bestehen. Letztere stellt niemand infrage. Aber um echte Beschleunigung zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber die inhaltlichen Vorgaben in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen reduzieren. Ein Beispiel: Auch im Bauturbo-Verfahren ist die Messvorschrift der TA Lärm („0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters“) anzuwenden. Bestehende Gewerbebetriebe wehren sich daher weiterhin zu Recht gegen heranrückende Wohnbebauung. Viele Städte schließen eine Anwendung des Bauturbos in Gewerbegebieten deshalb von vornherein aus. Es geht also weniger um eine Willensfrage als um Rahmenbedingungen, die gar nicht geändert wurden.
Da es hierdurch bei einem begrenzt wirksamen „Genehmigungsturbo“ bleibt, wird mit „Bauturbo“ der Gesellschaft ein Versprechen gegeben, das so nicht einhaltbar ist. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn. Niemand muss die kommunale Planungshoheit abschaffen oder das Baurecht komplett aushebeln, um zum Beispiel bei der TA Lärm nachzuschärfen. Eine Messvorschrift, die passiven Schallschutz an Wohngebäuden ermöglicht, würde hier helfen, genauso wie unzählige andere Einzelmaßnahmen, damit der beschleunigte Verfahrensweg auf mehr Realisierbarkeit treffen kann. Entsprechende Änderungen fordert die Branche seit Jahren. Auch die aktuelle Baugesetzbuchnovelle geht dieses Grundsatzproblem nicht an. Solange das so bleibt, ist der Bauturbo in ein Fahrzeug eingebaut, das mit angezogener Handbremse fährt.