Am Obertürkheimer Bahnhof entsteht aus einer Industriebrache ein neues Quartier. Das mehr als 26.000 Quadratmeter große Grundstück wird von Aurelis als Eigentümerin gemeinsam mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) geplant. Bürgerinnen und Bürger hatten bereits im Frühjahr 2021 die Möglichkeit, ihre Gedanken und Ideen zur Neubebauung einzubringen.
Diesen 9.300 Quadratmeter großen Teilbereich erwarb die städtische Tochtergesellschaft SWSG im April 2021 von Aurelis. Das Grundstück liegt in direkter Bahnhofsnähe und soll Wohnformen für unterschiedliche Lebensmodelle bieten. Kleine Ladeneinheiten oder Dienstleistungsangebote, Büroräume sowie eine Kindertagesstätte werden diesen neuen Quartiersteil beleben und die bestehende Nachbarschaft ergänzen.
Der südliche Teilbereich verbleibt im Eigentum von Aurelis. Hier soll ein breites Spektrum an unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen Platz finden: Flexible Büro-/Hallen-Kombinationen für Handwerk, Forschung und Entwicklung, Verwaltung, Produktionsbetriebe und Lagerflächen, aber auch Labore, Showrooms oder Räume für Coworking, Meeting- und Konferenzbereiche sind möglich. Die Baustruktur soll flexibel gestaltet werden, um vielfältige Unternehmen an den Standort zu ziehen. Mit dem geplanten Parkhaus wird die aktuelle Parksituation entspannt und der künftige Bedarf aus den gewerblichen Nutzungen antizipiert werden. Eine zusammenhängende Grünfläche ganz im Süden rundet das Konzept ab und dient insbesondere als Artenschutzfläche für die im Gebiet lebenden Eidechsen.
Im Dezember 2021 wurde seitens Aurelis ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Im Frühjahr 2022 ging der Entwurf des Büros a+r Architekten GmbH, Tübingen/Stuttgart daraus als Sieger hervor und setzte sich dabei gegen neun Mitbewerber durch. Der Siegerentwurf soll – nach einer Phase der Überarbeitung bis zum städtebaulichen Entwurf – die Grundlage für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Güterbahnhof Obertürkheim (Ob 42)“ werden (Aufstellungsbeschluss vom 15. Dezember 2020).
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Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen [§2 BauGB). Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss. Mit ihm bekundet die Kommune ihre Absicht, für den Planbereich ein Verfahren der Bebauungsplanung einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss ist bekannt zu machen. Er muss das vorgesehene Plangebiet hinreichend deutlich bestimmen. Für Bürgerinnen und Bürger muss erkennbar sein, auf welches Gebiet sich der künftige Bebauungsplan beziehen soll. Nicht erforderlich ist dagegen, dass der Aufstellungsbeschluss bereits Aussagen über das angestrebte Planungsziel und über Inhalte des beabsichtigten Plans (z. B. Ausweisung eines reinen Wohngebiets) enthält.
Dies ist in Obertürheim im Dezember 2020 erfolgt.
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke […] der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (§3 BauGB). Zu diesem Zweck erfolgt auf Beschluss die öffentliche Auslegung der Ziele und Zwecke einer Entwicklung durch die Gemeinde für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger.
Eine frühe Form der Information fand 2021 in Obertürkheim über das Portal https://stuttgart-meine-stadt.de/stadtentwicklung/aurelis-areal/ statt. Weitere Beteiligungen sind geplant. Der förmliche Auslegungsbeschluss wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zuständigkeit hat die jeweilige Kommune. Erfolgt in zwei Stufen:
Mit dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Obertürkheim vom Dezember 2020 hat das Bauleitplanverfahren förmlich begonnen.
Enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die Flächen- und Grundstücksnutzung nach Baunutzungsverordnung (BauNVO). Festgesetzt werden können z. B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen, Flächen für Nebenanlagen, wie z. B. Flächen für Stellplätze und Garagen, Verkehrsflächen oder Grünflächen. Der Bebauungsplan ist von der Gemeinde als Satzung zu beschließen; der Satzungscharakter bewirkt eine Verbindlichkeit gegenüber jedermann, d. h. auch die Bürger sind an die Planinhalte gebunden.
Der Bebauungsplan wird das Ergebnis des Bauleitplanverfahrens in Obertürkheim sein.
Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung (§10 BauGB) Der Satzungsbeschluss ist Voraussetzung, damit ein B-Plans wirksam wird. Der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§10 BauGB) – d.h. zum Beispiel durch Veröffentlichung in der Presse an üblicher Stelle. Der B-Plan ist mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung bereitzuhalten. In der Bekanntmachung muss darauf hingewiesen werden, wo der B-Plan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der B-Plan in Kraft.
Wird in Obertürkheim für Herbst 2025 erwartet.
Informelles Planwerk, um im Vorfeld der rechtsverbindlichen Planung durch kooperative Prozesse mögliche Konflikte zu beseitigen oder auszugleichen. Er dient der Konkretisierung der Entwicklungsziele für einen städtischen Teilbereich.
Der Rahmenplan wird aus dem Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs entwickelt werden, und somit Basis für den anschließenden Entwurf des Bebauungsplanes in Obertürkeim sein.
Das Areal liegt in direkter Nachbarschaft zum S-Bahnhof und zum Zentrum von Obertürkheim.